| |
Artikel vom 20.05.05, Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern
Kantonsräte meinen.. von Lisette Müller-Jaag, Knonau
Von Fabrikkindern und einem neuen Gesetz.
Nur wenige Menschen werden 106-jährig. Selbst sie wüssten nicht mehr, worüber in ihrem Geburtsjahr abgestimmt wurde. Die Stimmbürger von damals, alles noch Männer, gaben an der Urne ihr Einverständnis für ein neues Volksschulgesetz. Das wäre nicht weiter aufregend, wenn dieses Gesetz inzwischen ersetzt worden wäre. Doch es gilt noch heute. Und da dies doch ein wenig absurd ist, stimmen wir am 5. Juni über einen neuen Rahmen ab, in welchem die Schulbildung unserer Kinder stattfinden soll. Darum geht es nämlich. All den durch die letzten 100 Jahre erfolgten Anpassungen wieder eine gesetzliche Grundlage zu geben, die für alle gilt. Selbst wenn es auch in dieser Vorlage den einen oder anderen Paragrafen gibt, der noch nicht allen Vorstellungen genügt, müssen in einem funktionierenden Betrieb auch mal Antworten gegeben werden. Irgendwann ist die Zeit der Fragen vorbei.
Auch Fabrikkinder dürfen zur Schule.
Als 1899 die Gegner unseres Volksschulgesetzes ihre Messer wetzten, ging es noch um die heutige Selbstverständlichkeit, dass alle Kinder ein Recht auf Schulbildung haben. Als sich die Befürworter durchsetzten, durfte endlich jedes Kind in die faszinierende Welt des Wissens eintreten. Auch Fabrikkinder, die unter heute kaum vorstellbaren Bedingungen zum Lebensunterhalt der Familie beitragen mussten. Die guten alten Zeiten waren hart, Erziehung und Bestrafung streng, die Schulfächer sehr eingeschränkt: Lesen, Schreiben, Rechnen. Dazu noch Religion, zu der auch die Lehre von den rechten Sitten zählte. Mädchen wurden zudem in Handarbeit und Hauswirtschaft unterwiesen, die Burschen für unflätiges Benehmen mit dem Stock gezüchtigt. Es waren andere Zeiten. Doch am 5. Juni stimmen wir nicht darüber ab, wie gut diese Zeit war. Mit einem Ja zum neuen Volksschulgesetz betten wir lediglich all die vielen Veränderungen wieder in einen passenden Rahmen ein, ohne jedoch damit so Revolutionäres wie 1899 einzuführen.
Den obligatorischen Schulunterricht stellt heute niemand mehr ernsthaft in Frage. Und doch geht es am 5. Juni auch darum, ob tatsächlich allen Kindern ein gleichwertiges Bildungsangebot offen steht. Ohne gesetzliche Grundlage können es sich ärmere Gemeinden nicht leisten, alles Notwendige anzubieten. Kinder in steuerkräftigen Ortschaften würde die Ablehnung der kommenden Vorlage vielleicht kaum treffen. Die Verantwortlichen ihrer Gemeinde werden ihren Bürgerinnen und Bürgern eine zeitgemässe Schule nicht vorenthalten. Aber die Lehrerschaft und die Kinder in weniger begüterten Gemeinden müssten sich mit einem Angebot zweiter Kategorie abfinden. Das ist zwar nicht so schlimm wie der Schulausschluss arbeitender Kinder, aber trotzdem nicht besonders schön und demokratisch.
Selbstverständlichkeiten anerkennen.
Über Schule und Lehrer lässt sich trefflich lästern. Das war 1899 nicht anders. Und selbstverständlich weiss auch jeder und jede, wie die „ideale Schule“ aussehen müsste. Doch viele der in den letzten Jahrzehnten eingeführten Änderungen sind heute unbestritten. Dazu gehören bestimmt der Ausbau der unterrichteten Fächer, die Verkleinerung der riesigen Klassen, die Abschaffung der Prügelstrafe, gewisse Mitwirkung der Eltern, die Einführung des Kindergartens, der Umgang mit Computern, das Erlernen von Fremdsprachen, sowie Unterrichtszeiten, die der modernen Arbeitswelt entsprechen. Genau solche selbstverständliche Anpassungen werden nun im neuen Volksschulgesetz festgehalten. Damit für alle Gemeinden die gleichen Regeln gelten, damit alle Kinder möglichst die gleichen Startbedingungen haben, damit wieder Rechtssicherheit herrscht.
Im neuen Volksschulgesetz entscheiden wir über viele Details nicht, die heute für rote Köpfe sorgen. In der Abstimmung vom 5. Juni geht es weder um Klassengrössen noch um Biblische Geschichte und Handarbeit und auch nicht darum, ob und wann wir nun Chinesisch, Englisch oder Französisch lernen sollen. Vielen mag gar nicht bewusst sein, dass der Kindergarten nach dem geltenden Gesetz nicht zur obligatorischen Schulzeit gehört. Ab dem zurückgelegten 6. Altersjahr konnte man bisher in die Schule eintreten, ab dem 4. Altersjahr wird es in Zukunft sein. Dies, weil die zwei Kindergartenjahre zur obligatorischen Schulpflicht gehören werden, also keinen Tag früher als bisher. Wenn nun Blockzeiten ebenfalls zu den Selbstverständlichkeiten gehören sollen, mag dies wohl stören, wer sich kaum vorstellen kann, dass in einem Elternhaus nicht dauernd jemand anwesend ist. Störend wäre aber viel eher wenn die Gemeinden solche Erfordernisse -in Ermangelung einer gesetzliche Grundlage- gänzlich selber berappen müssten.
Zumindest in der Wirtschaft gehören auch moderne Führungsstrukturen zu den Selbstverständlichkeiten. Wieso ausgerechnet in so kompliziert gewordenen Organisationen wie der Schule nicht? Mit dem neuen Volksschulgesetz gibt es im ganzen Kanton „Geleitete Schulen“. Die Schulpflege konzentriert sich dabei auf die strategische Führung, die Aufsicht und die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur und der Finanzen, während die Schulleitung mit der Organisation eines geregelten und geordneten Schulbetriebs beauftragt wird. Auch dies keine revolutionäre Neuerung, sondern nur eine hilfreiche Voraussetzung, damit verordnete Standards auch eingehalten werden können. Ausgleichsgemeinden könnten im Falle einer Ablehnung des neuen Volksschulgesetzes die geleitete Schule nicht einführen, was in anderen Gemeinden geschieht ist ungewiss.
„Der Kanton Zürich muss im Schulwesen wieder einen Schritt vorwärts tun; er kann nicht länger stehen bleiben, wenn ringsum alles bestrebt ist, die Volksschule zu heben. Das mögen diejenigen bedenken, welche nichts Neues wollen!“ Das meinte der Regierungsrat 1899 in seiner Weisung zum Volksschulgesetz. Im Jahre 2005 ist dem wenig hinzuzufügen. Ausser dass es unsinnig wäre, bereits Bewährtem die gesetzliche Anerkennung zu verweigern. Nicht im Glauben, das führe automatisch zur idealen Schule oder zur Superlehrkraft, sondern weil eine Annahme des neuen Gesetzes viel mit gesundem Menschenverstand und wenig mit Ideologie zu tun hat.
Knonau, 19. Mai 2005, Lisette Müller-Jaag, Kantonsrätin EVP
|
|